Wer bestellt den Notarvertreter?

Antwort vom

Der Notarvertreter wird in der Regel vom Notar selbst bestellt. In bestimmten Fällen kann auch eine Partei, die an einem notariellen Verfahren beteiligt ist, einen Notarvertreter benennen, um ihre Interessen zu vertreten. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land und spezifischem rechtlichen Kontext variieren.

Kategorie: Recht Tags: Notar Vertreter Bestellung
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