Nein – eine bereits abgeschickte dm-Onlinebestellung lässt sich in der Regel nicht nachträglich ergänzen. Stattdessen musst du meist eine neue Bestellung aufgeben oder die bestehe...
Wer bestellt den Notarvertreter?
Antwort vomDer Notarvertreter wird in der Regel vom Notar selbst bestellt. In bestimmten Fällen kann auch eine Partei, die an einem notariellen Verfahren beteiligt ist, einen Notarvertreter benennen, um ihre Interessen zu vertreten. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land und spezifischem rechtlichen Kontext variieren.