Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]
Die Entscheidung, Ermittlungen einzustellen, liegt in der Regel bei der Staatsanwaltschaft. Sie prüft die Beweise und entscheidet, ob genügend Anhaltspunkte für eine Anklage vorliegen. Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass die Beweise nicht ausreichen oder dass kein strafbares Verhalten vorliegt, kann sie die Ermittlungen einstellen. In einigen Fällen kann auch ein Richter in bestimmten Verfahren eine Entscheidung über die Einstellung der Ermittlungen treffen.
Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]