Welche Strafe war im Gesetz zur Bekämpfung der OK vorgesehen, die 2002 vom Bundesverfassungsgericht abgeschafft wurde?

Antwort

Im Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) war ursprünglich die sogenannte "Vermögensabschöpfung" vorgesehen. Diese Regelung erlaubte es, Vermögenswerte, die aus Straftaten stammen, auch ohne eine vorherige Verurteilung des Täters einzuziehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2002 jedoch Teile dieses Gesetzes für verfassungswidrig, da es gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren verstieß.

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