Es gibt verschiedene Rechtsformen für Unternehmen, die je Land und spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen variieren können. Hier sind einige der gängigsten Rechtsformen in Deutschland: 1. **Einzelunternehmen**: Eine Person ist alleiniger Inhaber und haftet unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. 2. **Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)**: Eine einfache Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben und unbeschränkt haften. 3. **Offene Handelsgesellschaft (OHG)**: Eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter unbeschränkt haften und gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. 4. **Kommanditgesellschaft (KG)**: Eine Personengesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). 5. **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)**: Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. 6. **Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)**: Eine Sonderform der GmbH mit einem geringeren Mindeststammkapital (ab 1 Euro). 7. **Aktiengesellschaft (AG)**: Eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. 8. **Genossenschaft (eG)**: Eine Gesellschaft, die darauf abzielt, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Diese Liste ist nicht abschließend, aber sie umfasst die häufigsten Rechtsformen, die in Deutschland verwendet werden.