Die Weisungsbefugnis des Arztes ist in der Regel nicht direkt im Arbeitsvertrag festgehalten, sondern ergibt sich aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und den spezifischen Regelungen im Gesundheitswesen. In einem Arbeitsvertrag können jedoch bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arztes beschrieben werden, die indirekt die Weisungsbefugnis betreffen. Es ist wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die internen Richtlinien der Einrichtung zu berücksichtigen.