Im Verteidigungsfall (also im Spannungs- oder Verteidigungsfall gemäß deutschem Grundgesetz) gilt in Deutschland grundsätzlich die Wehrpflicht für männliche deutsche Staatsb&... [mehr]
Nach aktueller Rechtslage in Deutschland dürfen Wehrpflichtige grundsätzlich nicht außerhalb des Bundesgebiets eingesetzt werden. Das regelt Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes: > "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt." Wehrpflichtige dürfen also nur im Verteidigungsfall (also bei einem Angriff auf Deutschland oder seine Bündnispartner im Rahmen der kollektiven Verteidigung, z.B. nach Artikel 5 des NATO-Vertrags) eingesetzt werden. Auch dann ist der Einsatz außerhalb Deutschlands rechtlich sehr eingeschränkt und bedarf besonderer gesetzlicher Grundlagen. Für Auslandseinsätze der Bundeswehr (z.B. im Rahmen von UN-Missionen oder NATO-Einsätzen außerhalb des Verteidigungsfalls) werden ausschließlich freiwillig dienende Soldaten (Berufssoldaten, Zeitsoldaten oder freiwillig länger dienende Wehrpflichtige) eingesetzt, nicht aber reguläre Wehrpflichtige. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Verteidigung](https://www.bmvg.de/de/themen/wehrpflicht) und im [Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.html).
Im Verteidigungsfall (also im Spannungs- oder Verteidigungsfall gemäß deutschem Grundgesetz) gilt in Deutschland grundsätzlich die Wehrpflicht für männliche deutsche Staatsb&... [mehr]