Nach aktueller Rechtslage in Deutschland dürfen Wehrpflichtige grundsätzlich nicht außerhalb des Bundesgebiets eingesetzt werden. Das regelt Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes: &g... [mehr]
Im Verteidigungsfall (also im Spannungs- oder Verteidigungsfall gemäß deutschem Grundgesetz) gilt in Deutschland grundsätzlich die Wehrpflicht für männliche deutsche Staatsbürger zwischen 18 und 60 Jahren (§ 1 Wehrpflichtgesetz). Die allgemeine Wehrpflicht ist zwar seit 2011 ausgesetzt, kann aber im Verteidigungsfall wieder aktiviert werden. Für Männer mit doppelter Staatsbürgerschaft (deutsch und italienisch) gilt Folgendes: - **Deutsche Staatsbürgerschaft:** Sie unterliegen grundsätzlich der deutschen Wehrpflicht. - **Italienische Staatsbürgerschaft:** Auch Italien kennt eine Wehrpflicht, diese ist aber ebenfalls ausgesetzt. **Besonderheit bei Doppelstaatern:** Nach dem deutsch-italienischen Abkommen über Wehrpflichtige mit doppelter Staatsangehörigkeit (Abkommen vom 23. Juli 1969, BGBl. 1970 II S. 1013), müssen Doppelstaater den Wehrdienst grundsätzlich nur in einem der beiden Staaten leisten. Wer also nachweislich in einem Land Wehrdienst geleistet hat oder davon befreit wurde, wird im anderen Land in der Regel nicht mehr herangezogen. **Im Verteidigungsfall:** Sollte Deutschland die Wehrpflicht im Verteidigungsfall reaktivieren, wären auch Männer mit deutscher und italienischer Staatsbürgerschaft grundsätzlich wehrpflichtig, es sei denn, sie haben bereits in Italien Wehrdienst geleistet oder wurden dort befreit. Umgekehrt gilt das Gleiche für Italien. **Fazit:** Im Verteidigungsfall sind Männer mit deutscher und italienischer Staatsbürgerschaft grundsätzlich wehrpflichtig, aber sie müssen den Wehrdienst nur in einem der beiden Länder leisten. Weitere Informationen findest du beim [Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr](https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/wehrpflicht) und beim [Auswärtigen Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/). Hinweis: Die konkrete Anwendung kann von individuellen Umständen abhängen. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Nach aktueller Rechtslage in Deutschland dürfen Wehrpflichtige grundsätzlich nicht außerhalb des Bundesgebiets eingesetzt werden. Das regelt Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes: &g... [mehr]