Ein Wegerecht bedeutet, dass eine Person das Recht hat, über das Grundstück eines anderen zu gehen oder zu fahren, ohne selbst Eigentümer dieses Grundstücks zu sein. Dieses Recht kann vertraglich vereinbart oder durch gesetzliche Regelungen entstehen. In der Regel wird ein Wegerecht eingeräumt, um einem Grundstückseigentümer den Zugang zu seinem eigenen Grundstück zu ermöglichen, insbesondere wenn dieses Grundstück von anderen Grundstücken umgeben ist. Das Wegerecht kann auch bestimmte Bedingungen oder Einschränkungen haben, wie z.B. die Art der Nutzung oder die Zeiten, zu denen das Wegerecht ausgeübt werden darf. Es ist wichtig zu beachten, dass das Wegerecht nicht das Eigentum am Grundstück selbst beinhaltet, sondern lediglich das Nutzungsrecht für den festgelegten Zweck.