Was sind Komplementäre in einer KG?

Antwort

In einer Kommanditgesellschaft (KG) sind die Komplementäre die Gesellschafter, die unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Im Gegensatz dazu stehen die Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die Komplementäre sind in der Regel auch für die Geschäftsführung und die Vertretung der KG verantwortlich, während die Kommanditisten meist eine passive Rolle einnehmen.

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