Ja, bei der Erstellung eines Tokens sind Urheberrechte zu beachten. Wenn der Token beispielsweise mit einem Namen, Logo, Bild, Musikstück, Text oder anderen Inhalten verbunden ist, die von Dritte... [mehr]
Notwehr ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 32 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass eine Tat, die in Notwehr begangen wird, nicht rechtswidrig ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Hier ist der genaue Wortlaut des § 32 StGB: 1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. 2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Weitere Informationen findest du im [StGB § 32](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html).
Ja, bei der Erstellung eines Tokens sind Urheberrechte zu beachten. Wenn der Token beispielsweise mit einem Namen, Logo, Bild, Musikstück, Text oder anderen Inhalten verbunden ist, die von Dritte... [mehr]
Um Urheberrechte effektiv zu schützen, sind mehrere Maßnahmen sinnvoll: 1. **Kennzeichnung**: Werke sollten klar mit dem eigenen Namen und einem Copyright-Vermerk versehen werden, z.B. &bd... [mehr]
Urheberrechte entstehen in Deutschland und vielen anderen Ländern automatisch mit der Schaffung eines Werkes, zum Beispiel eines Textes, Bildes, Musikstücks oder Softwarecodes. Es ist keine... [mehr]