Was regelt Art. 26 Abs. 3 DSA?

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Artikel 26 Absatz 3 des Digital Services Act (DSA) regelt die Verpflichtung von Online-Plattformen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern. Insbesondere müssen Plattformen sicherstellen, dass sie über effektive Mechanismen verfügen, um die Meldung und Entfernung solcher Inhalte zu ermöglichen. Dies umfasst auch die Verantwortung, transparent über die getroffenen Maßnahmen zu informieren und den Nutzern die Möglichkeit zu geben, gegen Entscheidungen zur Entfernung von Inhalten Widerspruch einzulegen.

Kategorie: Recht Tags: Regelung DSA Plattformen

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