Eine Personengesellschaft zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: 1. **Persliche Haftung**: Die Gesellschafter haften in der Regel persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. 2. **Mitbestimmung**: Die Gesellschafter haben in der Regel ein Mitspracherecht und sind aktiv in die Geschäftsführung eingebunden. 3. **Steuerliche Transparenz**: Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert, nicht von der Gesellschaft selbst. 4. **Flexibilität**: Personengesellschaften sind oft flexibler in ihrer Struktur und können leichter an individuelle Bedürfnisse angepasst werden. 5. **Rechtsformen**: Zu den häufigsten Formen der Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Diese Merkmale unterscheiden Personengesellschaften von Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und die Gesellschafter nicht unbedingt in die Geschäftsführung eingebunden sind.