Daten aus dem Energie-Atlas Bayern darfst du nicht automatisch „einfach so“ beliebig weiterverwenden; ob und wie das geht, hängt von der **jeweiligen Lizenz/den Nutzungsbedingungen**...
Wenn ein Arbeitnehmer personenbez Daten unbefugt anrittegibt, kann Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen erifen. Diese Maßnahmen disziplinarischer arbeitsrechtlicher undrechtlicher Natur sein Die Rechtsgrundlagen sind: 1.Arbeitsrechtliche**: - **mahnung**: Arbeitgeber kann den Arbeitnehmermahnen, wenn gegen seine arbeitslichen Pflichten verstßt. Die Abma dient als Warnung Hinweis, dass einches Verhalten nicht toler wird. -Kündigung**: schwerwiegendenstößen kann der eine ordentliche oder eine fristloseigung aussprechen. Rechtsgrundlage hierfür sich im Bürgerlichenbuch (BGB insbesondere in § BGB (fristloseigung aus wichtigem). 2. **enschutzrechtliche Maßnahmen: - **eldung an diebehörde**: Der ist verpflichtet, Datenschutzverletzungen der zuständigenbehörde zu melden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Datenschutz-Grverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 33 (Meldung Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbeh). 3. **Strafrechtliche Maßnahmen**: - **afanzeige**: Der Arbeitgeber kann Strafanzeige erstatten, der Arbeitnehmer durch die Weitergabe der Daten gegen strafrechtliche Bestimmungenstoßen hat. Relevante Straftatbestände können sich aus Strafgesetzbuch (StGB) ergeben, z.B. § StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) oder § a StGB (Ausspähen von Daten). Diese Maßnahmen sollen sicher, dass der Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleibt und Verstöße geahndet werden.
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Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...