Ja, das ist korrekt. Verzug bedeutet im rechtlichen Kontext, dass eine Leistung verspätet erbracht wird, obwohl sie noch möglich ist. Es handelt sich dabei um eine Verzöger, die nach dem vereinbarten oder gesetzlich bestimmten Zeitpunkt eintritt, ohne dass die Leistung endgültig unmöglich geworden ist. Der Schuldner hat die Leistung also noch nicht erbracht, obwohl er dazu verpflichtet ist und es ihm auch noch möglich wäre.