Was ist eine unbeteiligte Sache?

Antwort

Eine unbeteiligte Sache ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, insbesondere aus dem Bereich des Schadensersatzrechts. Er bezeichnet eine Sache, die durch ein schädigendes Ereignis in Mitleidenschaft gezogen wird, obwohl sie nicht direkt mit dem schädigenden Vorgang in Verbindung steht. Beispiel: Wenn bei einem Verkehrsunfall ein Auto gegen einen Baum prallt und dabei ein daneben geparktes Fahrzeug beschädigt wird, ist das geparkte Fahrzeug eine unbeteiligte Sache. Im Schadensersatzrecht kann der Eigentümer der unbeteiligten Sache Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend machen.

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