Die UN-BRK steht für die "Vereinten Nationen - Behindertenrechtskonvention". Sie wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. Mai 8 in Kraft. Die Konvention hat das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern. Sie legt fest, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Menschenrechte und Grundfreiheiten wie alle anderen Menschen genießen sollen und fordert die Staaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu beseitigen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.