Was ist Gerichtsbarkeit?

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Gerichtsbarkeit bezeichnet die rechtliche Befugnis von Gerichten, über bestimmte Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden und Urteile zu fällen. Sie umfasst die Zuständigkeit eines Gerichts in sachlicher, örtlicher und funktionaler Hinsicht. Sachliche Zuständigkeit bezieht sich auf die Art der Streitigkeit (z.B. Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht), örtliche Zuständigkeit auf den geografischen Bereich, in dem das Gericht tätig ist, und funktionale Zuständigkeit auf die Instanz (z.B. erstinstanzliches Gericht oder Berufungsgericht).

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