Wer ernennt Staatsanwälte?

Antwort vom

**In Deutschland ernennt nicht ein Gericht, sondern der Staat die Staatsanwälte: Zuständig ist in der Regel die jeweilige Landesjustizverwaltung, also meist das Justizministerium des Bundeslandes.** Staatsanwälte sind Beamte oder Richter im staatsanwaltlichen Dienst und gehören zur Exekutive, nicht zur Judikative. Deshalb werden sie grundsätzlich durch die zuständige Behörde ernannt, nicht durch unabhängige Richtergremien. ## Wer genau zuständig ist Bei den Staatsanwaltschaften der Länder liegt die Ernennung normalerweise beim Landesjustizministerium oder einer nachgeordneten Justizbehörde. Bei der Bundesanwaltschaft ist der Bund zuständig. Der Generalbundesanwalt wird nach § 149 GVG vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ernannt; die rechtliche Grundlage dafür findest du im [Gerichtsverfassungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__149.html). Andere Bundesanwälte werden ebenfalls auf Bundesebene berufen. ## Warum das wichtig ist Der entscheidende Punkt ist: Staatsanwälte sind in Deutschland nicht so unabhängig organisiert wie Richter. Sie unterliegen Weisungen ihrer Vorgesetzten und letztlich der Justizverwaltung. Genau deshalb ist die Frage der Ernennung praktisch relevant: Sie zeigt, dass Staatsanwälte Teil der staatlichen Strafverfolgung sind und keine unabhängigen „Anklagerichter“. Ein wichtiger Unterschied also: - **Richter** sprechen unabhängig Recht. - **Staatsanwälte** vertreten den Staat in Strafverfahren und werden von der Exekutive ernannt.