Ein Freizeitarrest ist eine besondere Form des Jugendarrests im deutschen Jugendstrafrecht. Er wird gegen Jugendliche oder Heranwachsende verhängt, die gegen das Gesetz verstoßen haben, aber noch nicht volljährig sind (also in der Regel zwischen 14 und 20 Jahren alt). Der Freizeitarrest dient als erzieherische Maßnahme und soll den Jugendlichen die Folgen ihres Handelns vor Augen führen, ohne sie dauerhaft aus ihrem sozialen Umfeld herauszureißen. Beim Freizeitarrest wird die Freiheitsentziehung so gestaltet, dass sie sich auf die Freizeit des Jugendlichen beschränkt. Das bedeutet, der Arrest wird meist an Wochenenden oder in den Ferien vollstreckt, sodass Schule oder Ausbildung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die Dauer beträgt in der Regel zwei bis vier Tage. Ziel des Freizeitarrests ist es, den Jugendlichen zu zeigen, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat, ohne sie langfristig zu isolieren oder ihre Entwicklung zu gefährden.