Was ist eine Grunddienstbarkeit?

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Eine Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einem Grundstückseigentümer (dem Berechtigten) das Nutzungsrecht an einem anderen Grundstück (dem belasteten Grundstück) einräumt. Dies bedeutet, dass der Berechtigte bestimmte Handlungen auf dem belasteten Grundstück vornehmen darf, die ihm einen Vorteil verschaffen, während der Eigentümer des belasteten Grundstücks in der Regel Einschränkungen hinnehmen muss. Ein häufiges Beispiel für eine Grunddienstbarkeit ist das Wegerecht, bei dem jemand das Recht hat, über das Grundstück eines anderen zu gehen oder zu fahren. Grunddienstbarkeiten sind im deutschen Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und müssen in der Regel im Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich wirksam zu sein.

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