Was ist ein Motivirrtum?

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Ein Motivirrtum liegt vor, wenn jemand bei einem Vertragsschluss von falschen Beweggründen oder Motiven ausgeht, die jedoch nicht Teil des Vertragsinhalts sind. Das bedeutet, dass die Person einen Vertrag abschließt, weil sie von bestimmten Umständen oder Absichten überzeugt ist, die sich später als falsch herausstellen. Der Irrtum betrifft also nicht den Vertragsinhalt selbst, sondern die Gründe, die zur Entscheidung geführt haben. In der Regel führt ein Motivirrtum nicht zur Anfechtbarkeit des Vertrags.

Kategorie: Recht Tags: Motivirrtum Recht Irrtum

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