Ein Motivirrtum liegt vor, wenn sich jemand über die Beweggründe oder Motive, die ihn zum Abschluss eines Vertrages veranlasst haben, irrt. Im deutschen Recht ist eine Anfechtung wegen eines... [mehr]
Ein Motivirrtum liegt vor, wenn sich jemand über die Beweggründe oder Motive, die ihn zum Abschluss eines Vertrages veranlasst haben, irrt. Im deutschen Recht ist eine Anfechtung wegen eines... [mehr]
Ein Motivirrtum liegt vor, wenn jemand bei einem Vertragsschluss von falschen Beweggründen oder Motiven ausgeht, die jedoch nicht Teil des Vertragsinhalts sind. Das bedeutet, dass die Person eine... [mehr]