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Das Direktionsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter einseitig zu bestimmen, solange diese im Rahmen des Arbeitsvertrags und der geltenden Gesetze liegen. Es umfasst beispielsweise die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Art und des Ortes der Arbeit sowie der Arbeitszeit. Regelungen zum Direktionsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 106 BGB, der die Ausübung des Direktionsrechts im Rahmen des Arbeitsverhältnisses behandelt.
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