Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Meinungsfreiheit ist das Recht eines Individuums, seine Ansichten und Meinungen frei zu äußern, ohne Zensur oder Einschränkungen durch den Staat oder andere Institutionen. Dieses Recht ist in vielen Ländern durch Verfassungen oder Gesetze geschützt und gilt als grundlegendes Menschenrecht. Es umfasst die Freiheit, Informationen und Ideen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, unabhängig von den verwendeten Medien. Die Meinungsfreiheit ist jedoch nicht absolut und kann durch Gesetze eingeschränkt werden, die beispielsweise Hassrede, Verleumdung oder Aufrufe zu Gewalt verbieten.
Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]