Was ist Artikel 1 Grundgesetz?

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Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser Artikel bildet die Grundlage der deutschen Verfassung und betont die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Verantwortung des Staates, diese zu schützen. Er ist ein zentraler Bestandteil der Menschenrechte in Deutschland und hat eine hohe rechtliche und moralische Bedeutung.

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