Was ist Aggressivnotstand?

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Der Aggressivnotstand ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht, der in § 904 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Er erlaubt es einer Person, eine fremde Sache zu beschädigen oder zu zerstören, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann und der Schaden an der Sache nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht. Ein Beispiel wäre, wenn jemand eine Tür aufbricht, um eine Person aus einem brennenden Gebäude zu retten. In diesem Fall würde der Aggressivnotstand greifen, da die Beschädigung der Tür notwendig ist, um eine größere Gefahr (das Feuer) abzuwenden. Weitere Informationen dazu finden sich im BGB unter § 904: [§ 904 BGB - Aggressivnotstand](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__904.html).

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