Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Zu Rechtssätzen gehören nicht nur Gesetze, sondern auch Verordnungen, Satzungen und andere normative Regelungen. Darüber hinaus zählen auch Gerichtsurteile (Rechtsprechungen) dazu, insbesondere in Rechtssystemen, die auf Präzedenzfällen basieren, wie das Common Law. Rechtssätze umfassen somit sowohl das geschriebene Recht (Gesetze, Verordnungen) als auch das ungeschriebene Recht (Gewohnheitsrecht, Richterrecht).
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Die BRK steht für die "Berliner Erklärung zur Künstlichen Intelligenz" und ist ein Dokument, das Prinzipien und Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Kü... [mehr]