In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) reg die Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Demnach hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist und die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden haben muss. Der Paragraph legt auch fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Entgelt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen fortzuzahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit verursacht wurde.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...