Was besagt §5 EFZG?

Antwort vom

§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) reg die Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Demnach hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist und die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden haben muss. Der Paragraph legt auch fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Entgelt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen fortzuzahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit verursacht wurde.

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