In deinem Fall hast du privat 2.500 EUR zinslos verliehen und als Sicherheit den Fahrzeugbrief eines minderwertigen Autos erhalten. Der Schuldner zahlt nicht zurück. Hier sind die wichtigsten Sch... [mehr]
§ 39 Abs. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung (InsO) regelt die Behandlung von Forderungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen. Insbesondere besagt dieser Paragraph, dass Forderungen, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren und nach der Eröffnung des Verfahrens fällig werden, als bevorrechtigte Forderungen gelten. Dies bedeutet, dass diese Forderungen bei der Verteilung der Insolvenzmasse vorrangig berücksichtigt werden. Wenn du spezifische Informationen oder eine detaillierte Auslegung benötigst, wäre es hilfreich, den Kontext oder die Fragestellung näher zu erläutern.
In deinem Fall hast du privat 2.500 EUR zinslos verliehen und als Sicherheit den Fahrzeugbrief eines minderwertigen Autos erhalten. Der Schuldner zahlt nicht zurück. Hier sind die wichtigsten Sch... [mehr]
Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]