Nein, du verlierst deine Urheberrechte nicht, wenn du etwas auf Facebook postest. Die Urheberrechte an deinen Inhalten bleiben bei dir. Allerdings räumst du Facebook mit dem Posten eine sogenannt... [mehr]
§ 31 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt die Übertragung von Nutzungsrechten an einem Werk. Er besagt, dass eine Übertragung von Nutzungsrechten an einem Werk, die nicht ausdrücklich für die Zukunft vereinbart wurde, nicht für die Zukunft gilt, wenn der Urheber nicht mehr in der Lage ist, die Rechte auszuüben. Dies bedeutet, dass die Übertragung von Rechten klar und eindeutig formuliert sein muss, um auch über den Tod des Urhebers hinaus gültig zu bleiben.
Nein, du verlierst deine Urheberrechte nicht, wenn du etwas auf Facebook postest. Die Urheberrechte an deinen Inhalten bleiben bei dir. Allerdings räumst du Facebook mit dem Posten eine sogenannt... [mehr]
Künstliche Intelligenz (KI) kann Streit um Urheberrechte nicht vollständig verhindern, aber sie kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren oder frühzeitig zu erkennen. Hier sind einig... [mehr]