Was besagt § 25 der Satzung unbeschadet § 56 GenG?

Antwort

§ 25 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) regelt die Satzung einer Genossenschaft. Der Satz besagt, dass die Satzung der Genossenschaft unbeschadet der Vorschriften des § 56 GenG, der sich mit der Änderung der Satzung befasst, gilt. Das bedeutet, dass dieimmungen der Satzung auch dann Anwendung finden, wenn es um die Änderungen geht, die in § 56 GenG festgelegt sind. Wenn du spezifische Informationen oder eine detaillierte Erklärung zu einem bestimmten Aspekt benötigst, stelle bitte eine klare und präzise Frage.

Kategorie: Recht Tags: Satzung GenG §Paragraf
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Hat die Gemeinde Lilienthal eine Baumschutzsatzung?

Ja, die Gemeinde Lilienthal hat eine Baumschutzsatzung. Diese regelt den Schutz von Bäumen und legt fest, unter welchen Bedingungen Bäume gefällt oder entfernt werden dürfen. F&uum... [mehr]