Was besagen die Paragraphen 72 und 73 des Arzneimittelgesetzes?

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Die Paragraphen 72 und73 des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Deutschland regeln die Anforderungen an die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln. - **§ 72 AMG** befasst sich mit der Herstellung von Arzneimitteln Er legt fest, dass die Herstellung nur durch Personen oder Unternehmen erfolgen darf, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Zudem müssen die Herstellungsverfahren den geltenden Vorschriften entsprechen, um die Qualität und Sicherheit der Arzneimittel zu gewährleisten. - **§ 73 AMG** behandelt den Vertrieb von Arzneimitteln. Hier wird festgelegt, dass der Vertrieb ebenfalls nur durch zugelassene Unternehmen erfolgen darf. Diese müssen sicherstellen, dass die Arzneimittel in der richtigen Qualität, Menge und zum richtigen Zeitpunkt an die Abnehmer gelangen. Beide Paragraphen sind Teil der Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Arzneimittel in Deutschland sicher und wirksam sind.

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