Was beinhaltet eine NDA?

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Eine NDA (Non-Disclosure Agreement / Geheimhaltungsvereinbarung) enthält typischerweise diese Bestandteile: - **Parteien**: Wer verpflichtet sich zur Geheimhaltung (Unternehmen/Personen), ggf. verbundene Unternehmen. - **Zweck**: Warum Informationen ausgetauscht werden (z. B. Projektanbahnung, Kooperation, Due Diligence). - **Definition „vertrauliche Informationen“**: Was genau geschützt ist (z. B. technische Daten, Quellcode, Kundenlisten, Preise, Strategien) und in welcher Form (schriftlich, mündlich, digital). - **Ausnahmen**: Was nicht vertraulich ist (z. B. bereits öffentlich, schon vorher rechtmäßig bekannt, unabhängig entwickelt, rechtmäßig von Dritten erhalten). - **Pflichten der empfangenden Partei**: Nur zweckgebundene Nutzung, Schutzmaßnahmen/Sorgfalt, keine Weitergabe, ggf. „Need-to-know“-Prinzip. - **Zulässige Empfänger**: Mitarbeitende, Berater, Anwälte, Steuerberater; oft nur, wenn diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. - **Kennzeichnung & Umgang mit mündlichen Infos**: Ob Informationen als „vertraulich“ markiert sein müssen und wie mündliche Offenlegungen dokumentiert werden. - **Laufzeit**: Dauer der Zusammenarbeit/Offenlegung und **Dauer der Geheimhaltung** (z. B. 2–5 Jahre; bei Geschäftsgeheimnissen teils länger). - **Rückgabe/Löschung**: Was nach Ende passiert (Rückgabe von Unterlagen, Löschung von Dateien, Umgang mit Backups). - **Zwangsoffenlegung**: Vorgehen bei behördlicher/gerichtlicher Offenlegung (Benachrichtigung, nur erforderlicher Umfang, Schutzanträge). - **Rechte an Informationen**: Klarstellung, dass keine Lizenzen/Übertragungen von IP-Rechten entstehen. - **Vertragsstrafe/Schadensersatz & Unterlassung**: Rechtsfolgen bei Verstoß (ggf. Vertragsstrafe, Unterlassungsanspruch, einstweiliger Rechtsschutz). - **Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel**: Formales (welches Recht gilt, wo gestritten wird). - **Sonstiges**: Schriftformklausel, Rangfolge bei Konflikten, Ansprechpartner, ggf. Wettbewerbs-/Abwerbeverbote (separat und vorsichtig zu prüfen). Wichtig: In der Praxis sind die kritischen Punkte meist **Definition**, **Zweckbindung**, **Ausnahmen**, **Dauer** und **Rechtsfolgen**.

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