Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Die Formulierung "unbeschadet der Vorschriften des § 56 GENG" bedeutet, dass die nachfolgende Regelung oder Bestimmung unabhängig von den Vorschriften des genannten Paragraphen gilt. Das heißt, die Regelung bleibt in Kraft, auch wenn die Vorschriften des § 56 GENG etwas anderes vorsehen einschränken. Es handelt sich um eine rechtliche Klarstellung, die sicherstellt, dass die betreffende Regelung Vorrang hat oder nicht durch die Vorschriften des § 56 GENG beeinträchtigt wird.
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Die Formulierung "unrecht in sich einfressen" deutet auf eine innere Auseinandersetzung mit moralischen oder ethischen Konflikten hin. Sie impliziert, dass jemand Unrecht oder Schuld in sich... [mehr]
Ein Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung, die es einer Person oder einem Unternehmen untersagt, während oder nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Gesch&a... [mehr]