Das Verbot zu essen bedeutet, dass sie nicht essen dürfen.
Die Formulierung "unbeschadet der Vorschriften des § 56 GENG" bedeutet, dass die nachfolgende Regelung oder Bestimmung unabhängig von den Vorschriften des genannten Paragraphen gilt. Das heißt, die Regelung bleibt in Kraft, auch wenn die Vorschriften des § 56 GENG etwas anderes vorsehen einschränken. Es handelt sich um eine rechtliche Klarstellung, die sicherstellt, dass die betreffende Regelung Vorrang hat oder nicht durch die Vorschriften des § 56 GENG beeinträchtigt wird.
Das Verbot zu essen bedeutet, dass sie nicht essen dürfen.