Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen das Recht gibt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, ohne dabei Angst vor staatlicher Verfolgung oder Zensur haben zu m&uu... [mehr]
Das „Rückwirkungsverbot“ bedeutet, dass Gesetze nicht rückwirkend in Kraft treten dürfen, also nicht auf Sachverhalte angewendet werden können, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegen. Dieses Prinzip schützt die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bürger in die geltenden Gesetze. Das Rückwirkungsverbot leitet sich aus dem Rechtsstaprinzip ab, das in vielen Verfass verankert ist, insbesondere in Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dort wird der Rechtsstaat als ein zentraler Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts festgelegt, der auch die Vorhersehbarkeit und Stabilität des Rechts umfasst. In Deutschland ist das Rückwirkungsverbot zudem durch Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt, der besagt, dass niemand für eine Handlung bestraft werden kann, die zur Zeit ihrer Begehung nicht strafbar war.
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen das Recht gibt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, ohne dabei Angst vor staatlicher Verfolgung oder Zensur haben zu m&uu... [mehr]
Nach der amerikanischen Verfassung ist es nicht möglich, dass ein Bundesstaat einseitig die Vereinigten Staaten verlässt und unabhängig wird. Die Verfassung sieht keinen Mechanismus f&u... [mehr]
Das Tragen oder Zeigen eines Eisernen Kreuzes mit Helm ist in Deutschland grundsätzlich nicht pauschal verboten. Das Eiserne Kreuz ist ein historisches militärisches Ehrenzeichen, das erstma... [mehr]