Was bedeutet Rückwirkungsverbot und aus welcher verfassungsrechtlichen Garantie leitet es sich ab?

Antwort

Das „Rückwirkungsverbot“ bedeutet, dass Gesetze nicht rückwirkend in Kraft treten dürfen, also nicht auf Sachverhalte angewendet werden können, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegen. Dieses Prinzip schützt die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bürger in die geltenden Gesetze. Das Rückwirkungsverbot leitet sich aus dem Rechtsstaprinzip ab, das in vielen Verfass verankert ist, insbesondere in Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dort wird der Rechtsstaat als ein zentraler Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts festgelegt, der auch die Vorhersehbarkeit und Stabilität des Rechts umfasst. In Deutschland ist das Rückwirkungsverbot zudem durch Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt, der besagt, dass niemand für eine Handlung bestraft werden kann, die zur Zeit ihrer Begehung nicht strafbar war.

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