In Deutschland gibt es kein generelles gesetzliches Verbot, in öffentlichen Verkehrsmitteln zu telefonieren. Allerdings können Verkehrsunternehmen eigene Regeln aufstellen. Manche Bahngesell... [mehr]
Das „Rückwirkungsverbot“ bedeutet, dass Gesetze nicht rückwirkend in Kraft treten dürfen, also nicht auf Sachverhalte angewendet werden können, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegen. Dieses Prinzip schützt die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bürger in die geltenden Gesetze. Das Rückwirkungsverbot leitet sich aus dem Rechtsstaprinzip ab, das in vielen Verfass verankert ist, insbesondere in Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dort wird der Rechtsstaat als ein zentraler Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts festgelegt, der auch die Vorhersehbarkeit und Stabilität des Rechts umfasst. In Deutschland ist das Rückwirkungsverbot zudem durch Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt, der besagt, dass niemand für eine Handlung bestraft werden kann, die zur Zeit ihrer Begehung nicht strafbar war.
In Deutschland gibt es kein generelles gesetzliches Verbot, in öffentlichen Verkehrsmitteln zu telefonieren. Allerdings können Verkehrsunternehmen eigene Regeln aufstellen. Manche Bahngesell... [mehr]
In Deutschland ist das Radfahren auf dem Gehweg grundsätzlich verboten, außer für Kinder unter 10 Jahren oder wenn es durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist (&... [mehr]
Das Verbot zu essen bedeutet, dass sie nicht essen dürfen.
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]