Was bedeutet Rechtswidrigkeit (wann handelt eine Person grundsätzlich rechtswidrig)?

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Rechtswidrigkeit bezeichnet im rechtlichen Kontext das Verhalten einer Person, das gegen geltendes Recht verstößt. Eine Handlung ist grundsätzlich rechtswidrig, wenn sie den Tatbestand einer gesetzlichen Norm erfüllt und keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Rechtfertigungsgründe können beispielsweise Notwehr, Notstand oder Einwilligung des Betroffenen sein. Fehlen solche Gründe, wird die Handlung als rechtswidrig eingestuft und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B. strafrechtliche Sanktionen oder zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

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