Was bedeutet „Ein Personensorgeberechtigter“ in § 27 Abs. 1 SGB VIII? Geht es um einen oder zwei Elternteile?

Antwort

Der Begriff „Ein Personensorgeberechtigter“ in § 27 Abs. 1 SGB VIII bezieht sich auf die Person, die das Sorgerecht für ein Kind hat. Dies kann ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte sein. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass beide Elternteile sorgeberechtigt sind; es kann auch nur ein Elternteil oder eine andere Person mit dem Sorgerecht sein. In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt, es kann jedoch auch Situationen geben, in denen nur einer von ihnen das Sorgerecht hat, beispielsweise bei Alleinerziehenden oder nach einer Scheidung.

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