Was bedeutet Nacherfüllung?

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Nacherfüllung ist ein Begriff aus dem deutschen Kaufrecht und bezeichnet das Recht des Käufers, bei Mängeln der gekauften Ware vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 439 geregelt. Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: 1. **Nachbesserung**: Der Verkäufer repariert die mangelhafte Ware. 2. **Ersatzlieferung**: Der Verkäufer liefert eine neue, mangelfreie Ware. Der Käufer kann grundsätzlich wählen, welche Art der Nacherfüllung er bevorzugt, es sei denn, die gewählte Art ist für den Verkäufer unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.

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