Was bedeutet auf Zahlung bestehen?

Antwort vom

"Auf Zahlung bestehen" bedeutet, dass jemand darauf besteht, dass eine fällige Zahlung geleistet wird. Dies kann in verschiedenen Kontexten vorkommen, beispielsweise in geschäftlichen Vereinbarungen, Verträgen oder bei offenen Rechnungen. Wenn jemand auf Zahlung besteht, fordert er oder sie die Erfüllung einer finanziellen Verpflichtung, die möglicherweise bereits vertraglich vereinbart wurde.

Kategorie: Recht Tags: Zahlung Vertrag Forderung

Verwandte Fragen

Was ist eine Sicherungsabtretung?

Eine Sicherungsabtretung bedeutet: Du überträgst eine Forderung an einen Gläubiger als Sicherheit für einen Kredit, bleibst wirtschaftlich aber meist weiter derjenige, der die Ford...

Avast kündigen oder einfach nicht zahlen?

Nicht einfach nicht zahlen: Kündigen ist klar besser, weil sonst Mahnungen, Inkasso oder eine automatische Verlängerung drohen. Wenn du Avast nicht mehr nutzen willst, ist die saubere L&oum...

Was bedeutet Einrede der Verjährung?

Die Einrede der Verjährung bedeutet: Eine Forderung besteht rechtlich oft noch, aber du musst sie nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr bezahlen, wenn du dich ausdrücklich auf die...

Wie schreibe ich einen Brief, dass ich den Vertrag beenden möchte?

Du brauchst keinen komplizierten Brief: Entscheidend sind 4 Punkte – deine Daten, die Vertragsdaten, die eindeutige Kündigung und das Datum, zu dem beendet werden soll. Fehlt einer davon, w...

Wie schreibe ich eine Aufhebung eines Vertrags?

Eine Vertragsaufhebung schreibst du am besten als kurze, eindeutige Aufhebungsvereinbarung: Wer hebt welchen Vertrag zu welchem Datum auf, was gilt noch zu Zahlungen oder Leistungen, und dass beide Se...

Warum einen nichtigen Vertrag widerrufen?

Einen nichtigen Vertrag musst du grundsätzlich nicht widerrufen, weil er rechtlich von Anfang an unwirksam ist. Ein Widerruf kann trotzdem praktisch sinnvoll sein, um klarzustellen, dass du dich...

Unterschied zwischen Nichtigkeit und Unwirksamkeit?

„Nichtigkeit“ ist der stärkere Fall: Ein Rechtsgeschäft gilt von Anfang an als rechtlich nicht existent. „Unwirksamkeit“ ist der Oberbegriff und umfasst auch Fäl...