Anfechtbarkeit bezieht sich im rechtlichen Kontext auf die Möglichkeit, eine rechtliche Handlung, wie z.B. einen Vertrag oder eine Willenserklärung, rückgängig zu machen oder für ungültig zu erklären. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. Irrtum, Täuschung, Drohung oder Übervorteilung. Die genauen Voraussetzungen und Folgen der Anfechtbarkeit sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 119 ff. BGB.