In Deutschland hat der Nachbar das Recht, die Äste von Bäumen, die über die Grundstücksgrenze ragen, selbst zu entfernen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, i... [mehr]
Die Formulierung „zu beurkunden sind alle ein Grundstück betreffenden Verträge“ ist unrichtig, weil nicht alle Verträge, die ein Grundstück betreffen, beurkundungspflichtig sind. In Deutschland unterliegen nur bestimmte Verträge, wie beispielsweise der Kaufvertrag über ein Grundstück, der Beurkundungspflicht gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Andere Verträge, die ein Grundstück betreffen, wie Mietverträge oder Pachtverträge, sind in der Regel nicht beurkundungspflichtig. Daher wäre eine pauschale Aussage, dass alle ein Grundstück betreffenden Verträge beurkundet werden müssen, rechtlich nicht korrekt.
In Deutschland hat der Nachbar das Recht, die Äste von Bäumen, die über die Grundstücksgrenze ragen, selbst zu entfernen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, i... [mehr]
Im Schweizer Obligationenrecht (OR) werden die rechtlichen Grundlagen für Obligationen, also Schuldverhältnisse, behandelt. Es regelt unter anderem: 1. **Allgemeine Bestimmungen**: Definiti... [mehr]