Ja – eine Wachperson darf nach dem BGB grundsätzlich eingreifen, wenn sie eine laufende Graffiti-Sachbeschädigung an der Lagerhalle unmittelbar verhindern soll. Entscheidend ist aber:...
Wurde § 622 BGB jemals nach Lebensalter gestaffelt?
Antwort vom§ 622 BGB, der die Kündigungsfristen im Arbeits regelt, war der Vergangenheit nicht nach Lebensalter gestaffelt. Die Regelungen zur Kündigungsfrist basierten auf der Dauer des Arbeitsverhältnisses und nicht auf dem Lebensalter des Arbeitnehmers. Es gab jedoch in der Vergangenheit unterschiedliche Regelungen und Vorschläge zur Anpassung der Kündigungsfristen, die teilweise auch das Lebensalter in Betracht zogen, aber diese wurden nicht in das BGB aufgenommen. Die aktuelle Fassung des § 622 BGB sieht eine Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses vor, nicht nach dem Lebensalter.