Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]
Eine unentgeltliche juristische Beratung wird als gewerbsmäßig beurteilt, wenn sie regelmäßig und mit der Absicht erfolgt, Einnahmen zu erzielen, auch wenn diese Beratung selbst kostenlos angeboten wird. Kriterien, die dabei eine Rolle spielen können, sind: 1. **Häufigkeit der Beratung**: Wenn die Beratung in einem regelmäßigen Rahmen erfolgt, könnte dies auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten. 2. **Zielgruppe**: Wenn die Beratung gezielt an eine größere Anzahl von Personen oder Unternehmen gerichtet ist, kann dies ebenfalls als gewerbsmäßig angesehen werden. 3. **Verknüpfung mit anderen Dienstleistungen**: Wenn die unentgeltliche Beratung Teil eines größeren Angebots ist, das kostenpflichtige Dienstleistungen umfasst, könnte dies als gewerbsmäßig gewertet werden. 4. **Absicht zur Werbung**: Wenn die unentgeltliche Beratung dazu dient, Kunden für kostenpflichtige Dienstleistungen zu gewinnen, kann dies ebenfalls als gewerbsmäßig angesehen werden. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die Intention hinter der Beratung zu betrachten, um eine rechtliche Einschätzung vorzunehmen. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]