Wann ist eine Mahnung im Schuldnerverzug entbehrlich?

Antwort

Eine Mahnung im Rahmen des Schuldnerverz ist entbehrlich, wenn: 1. **Fälligkeit der Forderung**: Die Forderung ist bereits fällig, und der Schuldner hat ausdrücklich erklärt, dass er nicht zahlen wird. In diesem Fall ist eine Mahnung nicht erforderlich, da der Schuldner bereits in Verzug ist. 2. **Besonderer Vertragstyp**: Bei bestimmten Vertragstypen, wie z.B. im Kaufrecht, kann eine Mahnung entbehrlich sein, wenn im Vertrag eine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart wurde und diese abgelaufen ist. Auch wenn der Schuldner in Verzug gerät, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, ist er automatisch in Verzug. In beiden Fällen kann der Gläubiger ohne vorherige Mahnung rechtliche Schritte einleiten.

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