Ja – eine Wachperson darf nach dem BGB grundsätzlich eingreifen, wenn sie eine laufende Graffiti-Sachbeschädigung an der Lagerhalle unmittelbar verhindern soll. Entscheidend ist aber:...
Wann liegt 284 BGB vor?
Antwort vom§ 284 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Dieser Anspruch ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Vertragliche Pflichtverletzung**: muss eine Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis vorliegen, die zu einem Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB führen würde. 2. **Aufwendungen**: Der Gläubiger muss Aufwendungen gemacht haben, die im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung entstanden sind. 3. **Vergeblichkeit der Aufwendungen**: Diese Aufwendungen müssen durch die Pflichtverletzung des Schuldners vergeblich geworden sein. 4. **Kausalität**: Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der Vergeblichkeit der Aufwendungen bestehen. 5. **Kein Ausschluss**: Der Anspruch darf nicht durch vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Bestimmungen ausgeschlossen sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Gläubiger statt des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung die Erstattung der vergeblichen Aufwendungen verlangen.