Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet in der Regel nach sechs Wochen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Nach dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Bei häufigen Kurzerkrankungen kann es jedoch auch zu einer Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit kommen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, da diese abweichen können.