Bislang gibt es in Hessen nur wenige veröffentlichte gerichtliche Entscheidungen speziell zu Wärmepumpenventilatoren in der Nähe von Grundstücksgrenzen. Die Thematik wird jedoch zunehmend relevanter, da der Einbau von Wärmepumpen stark zunimmt und Nachbarschaftsstreitigkeiten über Lärm und Abstände häufiger werden. Die meisten bekannten Entscheidungen stammen aus anderen Bundesländern oder betreffen allgemeinere Fragen des Immissionsschutzes und Nachbarrechts, etwa zu Klimageräten oder anderen technischen Anlagen. In Hessen orientieren sich Gerichte in der Regel an den bundesweit geltenden Vorschriften, wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der TA Lärm sowie den jeweiligen Landesbauordnungen (in Hessen: HBO). Einzelfallentscheidungen, etwa zu Abständen oder Lärmgrenzwerten, werden meist von Amts- oder Landgerichten getroffen und sind nicht immer veröffentlicht. Es empfiehlt sich, bei konkreten Streitfällen die aktuelle Rechtsprechung zu recherchieren oder rechtlichen Rat einzuholen, da sich die Rechtslage und die Auslegung durch die Gerichte weiterentwickeln. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz](https://umwelt.hessen.de/) oder über juristische Datenbanken wie [juris](https://www.juris.de/).