Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden Gewerbebetrieb grundsätzlich **nicht** aus Stiftungsgeldern finanziell stützen, wenn dadurch die Gemeinnützigkeit gef&aum... [mehr]
Eine Stiftung und eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) haben beide ihre eigenen Vorteile, je nach den spezifischen Zielen und Bedürfnissen der Organisation. Hier sind einige Vorteile einer Stiftung gegenüber einer gGmbH: 1. **Langfristige Vermögensbindung**: Eine Stiftung ist darauf ausgelegt, langfristig zu bestehen und das gestiftete Vermögen dauerhaft zu erhalten. Dies kann für die Sicherung langfristiger Projekte und Ziele von Vorteil sein. 2. **Unabhängigkeit**: Stiftungen sind in der Regel unabhängiger von externen Einflüssen, da sie nicht auf Mitgliedsbeiträge oder Gesellschafter angewiesen sind. Dies kann die Entscheidungsfindung und die Verfolgung der Stiftungsziele erleichtern. 3. **Steuerliche Vorteile**: Stiftungen können von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren, wie z.B. Steuerbefreiungen und Abzugsmöglichkeiten für Spenden. Diese Vorteile können je nach Land unterschiedlich sein. 4. **Reputation und Vertrauen**: Stiftungen genießen oft ein hohes Maß an Vertrauen und Ansehen in der Öffentlichkeit, was die Fundraising-Bemühungen und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen erleichtern kann. 5. **Flexibilität in der Mittelverwendung**: Stiftungen haben oft mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer Mittel, da sie nicht den gleichen operativen Zwängen unterliegen wie eine gGmbH. 6. **Kontinuität**: Da Stiftungen nicht von den persönlichen Interessen oder dem Fortbestand einzelner Personen abhängen, können sie eine größere Kontinuität in der Verfolgung ihrer Ziele bieten. Es ist wichtig, die spezifischen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, da diese die Vorteile und Nachteile einer Stiftung gegenüber einer gGmbH beeinflussen können.
Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden Gewerbebetrieb grundsätzlich **nicht** aus Stiftungsgeldern finanziell stützen, wenn dadurch die Gemeinnützigkeit gef&aum... [mehr]