Ist es strafbar, wenn eine Frau vortäuscht, die Pille zu nehmen, um absichtlich schwanger zu werden, ohne dass dies abgesprochen war?

Antwort

Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein komplexes Thema. **Strafrechtliche Bewertung:** Nach aktuellem deutschen Strafrecht ist ein solches Verhalten in der Regel **nicht ausdrücklich strafbar**. Es gibt keinen eigenen Straftatbestand, der das gezielte Herbeiführen einer Schwangerschaft gegen den Willen des Partners durch Täuschung über die Verhütung direkt unter Strafe stellt. Allerdings wird in der juristischen Diskussion vereinzelt darüber nachgedacht, ob in solchen Fällen eine Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder sexuellen Missbrauchs (§ 177 StGB) in Betracht kommen könnte. Die Gerichte haben dies bislang jedoch überwiegend abgelehnt, da der Geschlechtsverkehr selbst einvernehmlich war und die Täuschung über die Verhütung nicht als Betrug im strafrechtlichen Sinne gewertet wird. **Zivilrechtliche Konsequenzen:** Zivilrechtlich könnte der getäuschte Partner unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, etwa für Unterhaltszahlungen. Die Gerichte sind hier jedoch sehr zurückhaltend, da das Kind nicht als "Schaden" angesehen wird und der Schutz des Kindeswohls im Vordergrund steht. **Fazit:** Das Verhalten ist moralisch höchst fragwürdig und kann das Vertrauensverhältnis massiv zerstören. Nach aktueller Rechtslage ist es aber in Deutschland **nicht strafbar**. Es gibt jedoch immer wieder Diskussionen über eine mögliche Gesetzesänderung. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszentrale für politische Bildung](https://www.bpb.de/). Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht oder Familienrecht konsultiert werden.

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