Grundsätzlich: Ja, für bereits erbrachte und mangelhafte Leistungen kann trotz Kündigung weiterhin eine Pflicht zur Mängelbeseitigung bestehen. Der Besteller hat bei Mängeln d...
Welche Voraussetzungen gelten, damit der Auftraggeber bei einem Werkvertrag eine Vertragsstrafe geltend machen kann?
Antwort vomBei einem Werkvertrag kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe grundsätzlich nur verlangen, wenn **sie wirksam vereinbart wurde** und **die vereinbarte Voraussetzung eingetreten ist**. Die typischen Voraussetzungen sind: 1. **Vertragsstrafenklausel im Vertrag** Es muss eine klare Vereinbarung über die Vertragsstrafe geben. 2. **Pflichtverletzung des Auftragnehmers** Meist geht es um **Verzug**, z. B. wenn ein Fertigstellungstermin überschritten wird. 3. **Verschulden des Auftragnehmers** Der Auftragnehmer muss die Pflichtverletzung in der Regel zu vertreten haben. 4. **Kein Ausschluss wegen Unwirksamkeit der Klausel** Die Klausel darf rechtlich nicht unwirksam sein, etwa weil sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt. 5. **Vorbehalt bei Abnahme** Bei einer Vertragsstrafe wegen Verzugs muss der Auftraggeber sich die Geltendmachung **bei der Abnahme vorbehalten**, sonst ist der Anspruch oft ausgeschlossen. Kurz gesagt: **Ohne wirksame Vertragsstrafenvereinbarung, eingetretene Pflichtverletzung und rechtzeitigen Vorbehalt kann der Auftraggeber die Vertragsstrafe regelmäßig nicht ansetzen.**