Welche Voraussetzungen gelten, damit der Auftraggeber bei einem Werkvertrag eine Vertragsstrafe geltend machen kann?

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Bei einem Werkvertrag kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe grundsätzlich nur verlangen, wenn **sie wirksam vereinbart wurde** und **die vereinbarte Voraussetzung eingetreten ist**. Die typischen Voraussetzungen sind: 1. **Vertragsstrafenklausel im Vertrag** Es muss eine klare Vereinbarung über die Vertragsstrafe geben. 2. **Pflichtverletzung des Auftragnehmers** Meist geht es um **Verzug**, z. B. wenn ein Fertigstellungstermin überschritten wird. 3. **Verschulden des Auftragnehmers** Der Auftragnehmer muss die Pflichtverletzung in der Regel zu vertreten haben. 4. **Kein Ausschluss wegen Unwirksamkeit der Klausel** Die Klausel darf rechtlich nicht unwirksam sein, etwa weil sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt. 5. **Vorbehalt bei Abnahme** Bei einer Vertragsstrafe wegen Verzugs muss der Auftraggeber sich die Geltendmachung **bei der Abnahme vorbehalten**, sonst ist der Anspruch oft ausgeschlossen. Kurz gesagt: **Ohne wirksame Vertragsstrafenvereinbarung, eingetretene Pflichtverletzung und rechtzeitigen Vorbehalt kann der Auftraggeber die Vertragsstrafe regelmäßig nicht ansetzen.**

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